Sonntag, 14. März 2010

EuGH: Deutsche Aufsichtsbehörden für den Datenschutz dürfen nicht staatlicher Aufsicht unterstehen

EuGH: Deutsche Aufsichtsbehörden für den Datenschutz dürfen nicht staatlicher Aufsicht unterstehen: "Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass die deutschen Aufsichtsbehörden für die Überwachung des Datenschutzes im nichtöffentlichen Bereich nicht unabhängig genug sind und nicht wie bislang staatlicher Aufsicht unterstellt sein dürfen. Der EuGH folgt hierbei überraschend nicht dem Schlussantrag des Generalanwalts.

Betroffen davon sind nicht die Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes, die den öffentlichen Bereich überwachen, sondern Behörden wie z.B. das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, das bei der Regierung von Mittelfranken angesiedelt ist.

Der Tenor der Entscheidung lautet:
Die Bundesrepublik Deutschland hat gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 28 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr verstoßen, indem sie die für die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nichtöffentliche Stellen und öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen zuständigen Kontrollstellen in den Bundesländern staatlicher Aufsicht unterstellt und damit das Erfordernis, dass diese Stellen ihre Aufgaben 'in völliger Unabhängigkeit' wahrnehmen, falsch umgesetzt hat.
URTEIL DES GERICHTSHOFS vom 9. März 2010 (Az.: C?518/07)
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