Freitag, 26. März 2010
Hartz-IV-Debatte: Sarrazin empfiehlt Bedürftigen "kaltes Duschen"
Wer von Athen spricht, darf von London nicht schweigen
Netzpolitik: Im Angesicht der Piraten
Wir leben länger, weil die Folgen des Alterns durch Medizin und Wohlstand verzögert werden
Mittwoch, 24. März 2010
Feuerwehr-Kritik an Solaranlagen: Strom behindert Löscharbeiten
Guttenberg will Verkürzung der Wehrpflicht vorziehen
Verteidigungsminister zu Guttenberg will die Verkürzung der Wehrpflicht um drei Monate vorziehen. Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios sollen bereits die zum 1. Oktober eingezogenen Rekruten nach sechs statt neun Monaten entlassen werden. Zudem soll die Zahl Wehrpflichtiger erhöht werden. [mehr]
Guttenberg: Konzept für verkürzten Wehrdienst fertig (14.03.2010)
Bundeswehrverband kritisiert geplante Wehrdienstverkürzung (24.11.2009)
Zivildienst vor dem Aus? (03.11.2009)
Audio: Wehrdienstverkürzung bereits ab Oktober 2010
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Pro und Contra - Soll Deutschland seinen Handelsüberschuss abbauen?
Produkte 'Made in Germany' werden im Ausland gern gekauft - Deutschland erwirtschaftet satte Handelsüberschüsse. Das sorgt für Unmut im Ausland. tagesschau.de hat den Konjunkturexperten Christian Dreger und den DGB-Chefvolkswirt Dierk Hirschel nach ihrer Meinung gefragt. [mehr]
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"DSDS": Die intimen Beichten der Casting-Kids
Leihärzte: Personalmangel sorgt für teure Mediziner
Das deutsche Gesundheitssystem kämpft mit Finanzproblemen. Eine Regierungskommission berät ab heute über Einsparpotenziale. Für viele Krankenhäuser sind hohe Kosten auch eine Folge des Ärztemangels. Um Lücken zu füllen, müssen sie teure Leihärzte bezahlen. [mehr]
Schwabe: 'Zwangsrabatt müsste bei 50 Prozent liegen' (10.03.2010)
Rösler will Preismonopol der Pharmaindustrie brechen (10.03.2010)
Gesundheitspolitik: Die Lobby pokert mit
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Das Video für Oslo
Kevelaer - Ärger um Bunker: Schoenen geht nach Goch
Hells Angels, Bandidos und Co.: In Deutschland tobt der Krieg der Rocker
"Kampagne gegen die Kirche"
Bundespräsident Horst Köhler: Sprit und Binsen
Geldern - Selbstmord in der JVA Pont
Kleve - Rat diskutiert Gewerbe-Pool
Sonntag, 14. März 2010
EuGH: Deutsche Aufsichtsbehörden für den Datenschutz dürfen nicht staatlicher Aufsicht unterstehen
Betroffen davon sind nicht die Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes, die den öffentlichen Bereich überwachen, sondern Behörden wie z.B. das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, das bei der Regierung von Mittelfranken angesiedelt ist.
Der Tenor der Entscheidung lautet:
Die Bundesrepublik Deutschland hat gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 28 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr verstoßen, indem sie die für die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nichtöffentliche Stellen und öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen zuständigen Kontrollstellen in den Bundesländern staatlicher Aufsicht unterstellt und damit das Erfordernis, dass diese Stellen ihre Aufgaben 'in völliger Unabhängigkeit' wahrnehmen, falsch umgesetzt hat.URTEIL DES GERICHTSHOFS vom 9. März 2010 (Az.: C?518/07)
Haftung für privates W-LAN
Wenn man sich diesem Themenkomplex nähert, muss man sich zunächst die Tragweite derartiger Schlussfolgerungen vor Augen führen. Hierzu gilt es, die ganze Bandbreite der Thematik zu betrachten. Es geht nämlich gerade auch um die Zukunft öffentlicher Hotspots und offener Netze im Allgemeinen. Auf meinem Tisch landen auch regelmäßig Fälle von Hotels und Pensionen, die auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, weil Gäste, denen im Hotel Netzzugang gewährt worden ist, dem Filesharing gefröhnt haben. Auch die Studenten-WG, bei der man sich einen Anschluss teilt, zählt zu den Klassikern. Der Dumme ist dort schlicht derjenige, der den Anschluss angemeldet hat.
Die entscheidenden Fragen lauten, ob der Betreiber/Anschlussinhaber verpflichtet ist, sein W-LAN so zu verschlüsseln, dass ein Missbrauch ausscheidet und ob ihn zudem die Pflicht trifft, das Internetnutzungsverhalten seiner Familienangehörigen und Mitbewohner so zu überwachen, dass ein Missbrauch ausgeschlossen ist.
Hier stellt sich zuerst die ganz banale Frage der Möglichkeit einer solchen Kontrolle. Kann der Familienvater die Internetnutzung seines 16-jährigen Sohnes so überwachen, dass sichergestellt ist, dass es nicht zu Urheberrechtsverletzungen kommt? Und wie ist das in einer Studenten-WG? Wer diese Möglichkeit bejaht, der möge mir bitte genau erklären, wie man sich das vorstellen darf. Die einzige realistische Alternative besteht in diesen Fällen nämlich darin, sämtliche Mitbwohner und Familenmitglieder gänzlich von der Internetnutzung auszuschließen. Denn anders lässt sich die Gefahr des Missbrauchs und damit der eigenen Haftung, nicht beseitigen.
Der BGH wird also die Frage zu prüfen haben, ob dies dem Anschlussinhaber möglich und zumutbar ist. Die Kriterien sind bei der Störerhaftung und der Verschuldenshaftung im Grunde dieselben. Was bei der Störerhaftung Prüfpflichten heißt, nennt der BGH im Bereich der deliktischen Haftung Verkehrspflichten.
Ob die 'Halzband-Entscheidung' insoweit tatsächlich aufschlussreiche Anhaltspunkte liefert, darf bezweifelt werden. Gegenstand dieser Entscheidung war die missbräuchliche Nutzung eines eBay-Accounts durch einen Dritten. Der BGH geht in diesem Fall davon aus, dass der Inhaber eines eBay-Accounts gehalten ist, seine Zugangsdaten geheim zu halten und sorgfältig zu verwahren. Verstößt er hiergegen und kann ein Dritter deshalb unter seinem Mitgliedsnamen agieren, muss er sich so behandeln lasen, als hätte er selbst gehandelt. Der BGH betont insoweit auch, dass ein eBay-Account gerade die Möglichkeit eröffnet unter einer bestimmten Identität im Rechtsverkehr zu handeln. Es geht also letztlich auch um die Frage einer Rechtsscheinshaftung.
Diese ganzen Überlegungen treffen auf den Betreiber eines W-LANs nicht zu. Er handelt von vornherein nicht, nach außen erkennbar, unter einer bestimmten Identität im Rechtsverkehr. Dem Inhaber eines eBay-Accounts ist es außerdem auch ohne weiteres möglich, seine Zugansdaten geheim zu halten und sicherzustellen, dass Dritte keinen Zugriff auf das Mitgliedskonto nehmen können. Auch insoweit ist die Ausgangslage eine gänzlich andere. Denn der Betrieb eines W-LANs dient regelmäßig ja gerade auch dem Zweck, mehreren Personen Zugang zum Internet zu ermöglichen.
Wenn man die Halzband-Entscheidung auf den Betrieb eines W-LANs übertragen wollte, dann würde das beispielsweise bedeuten, dass ein Familenvater und Anschlussinhaber die Zugangsdaten seines W-LAN-Routers strikt geheim halten müsste und keinesfalls seiner Ehefrau und seinen Kindern gestatten dürfte, seinen Internetzugang mitzubenutzen. Eine absurde Vorstellung. Bei eBay kann sich auch jeder ohne weiteres ein eigenes Profil anlegen, weshalb gar keine Notwendigkeit besteht, die Identität eines anderen zu nutzen. Demgegenüber besteht allerdings ein unabweisbares praktisches Bedürfnis dafür, dass sich mehrere Personen einen Internetzugang teilen.
Bei der Frage der Haftung für die missbräuchliche Nutzung von W-LANs spielt aber noch ein anderer Aspekt eine Rolle, der bislang wenig beachtet wurde. Der Betreiber eines W-LANs ist, soweit er anderen Personen den Zugang zum Internet vermittelt, als eine Art Access-Provider zu betrachten, weshalb sich die Frage der Anwendbarkeit des § 8 TMG stellt. Und das ist zumindest für die Bejahung von Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen von Bedeutung.
In der Diskussion fehlt es auch an einer klaren Differenzierung zwischen prozessualen und materiell-rechtlichen Aspekten. Es mag durchaus sein, dass den Inhaber eines Internetanschlusses eine Pflicht zum substantiierten Bestreiten trifft. Das sollte man allerdings nicht mit der materiell-rechtlichen Schlussfolgerung, der Inhaber eines Internetanschlusses würde als Störer oder gar Täter für Rechtsverletzungen haften, verwechseln. Denn diese Schlussfolgerung wird der BGH in der anhängigen Streitsache nach meiner Einschätzung nicht ziehen.
Psychatrische Tagesklinik: Da war sie schon gefesselt
Ebooks: Wenn Autoren keinen Verlag mehr brauchen
Bluefish Text Editor 2.0.0 Released [Windows, Linux, Mac OS X]
Bluefish is a powerful open source text editor targeted towards programmers and webdesigners, with many options to write websites, scripts and programming code. Bluefish supports many programming and markup languages, and it focuses on editing dynamic and interactive websites. It runs on Linux, Mac OSX and Windows.
Version 2.0.0 has many parts re-written and many new features. See the changelog for complete details. Also take a look at the features page.
Here is an introduction video for Bluefish 2.0.0:
sudo wget http://debian.wgdd.de/stuff/debian.wgdd.de_ubuntu.list -N -P /etc/apt/sources.list.d
sudo apt-get update && sudo apt-get install wgdd-archive-keyring
sudo apt-get install bluefishFor other Linux distributions and Windows downloads, see the Wiki page or download the source code.
In Duisburg darf geraved werden
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USA: Radioaktive Abfälle jahrelang fahrlässig entsorgt
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Krampfadern: Blaue Beulen am Bein
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Posted by Pete Hopkins, Tech Lead, Blogger
Kabarettist Serdar Somuncu auf Tour
Unfall auf der A8: Zwei Menschen sterben bei Busunglück
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Wert einer Seite ermitteln
Seitwert untersucht die Gewichtung bei Google anhand folgender Kriterien:
- Domain Sichtbarkeit: Wie oft taucht die URL in den Suchergebnissen auf (ohne interne Seiten)?
- Page Rank
- Wie oft tauchen Seitentitel in der Top Ten der Google Suchergebnisse auf?
Als Ergebnis der Analyse wird ein Seitwert ausgegeben, welcher sich aus einem Punktesystem (0-100) und aus der Position in der Seitwert Ranking zusammensetzt.
Sicherlich läßt sich über einige Kriterien streiten (z.B. die Länge der Meta Description und die Anzahl der Keywords). Dennoch liefert das Tool wertvolle Tipps zur Verbesserung der eigenen Webseite. Am besten probiert ihr es einfach aus.
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Keinen Fußbreit den Faschisten
Man versteht bei der Lektüre des Textes, warum es Aufgabe jedes Bürgers ist, sich den Nazis in den Weg zu stellen, auch über Versammlungsverbote hinweg. Dass die Polizeibehörden im Vorfeld wenig Geschichtsbewusstsein bewiesen und in rechtswidriger Art und Weise das Aktionsbündnis 'Dresden nazifrei' behindert haben, sollte auch immer wieder erwähnt werden.